Eine häufige Unfallform stellt der sogenannte "Parkplatzrempler" dar. Dabei kommt es nicht selten vor, dass sich der Schadenverursacher von der Unfallstelle entfernt, ohne Feststellungen zu seiner Person treffen zu lassen, da er oftmals angibt, von einem Unfall oder der Berührung eines anderen Fahrzeuges nichts bemerkt zu haben.
Aufgabe von Gutachtenerstellungen zur Frage der Bemerkbarkeit von Verkehrsunfällen für einen Fahrzeugführer ist es hierbei, alle Kriterien der Wahrnehmbarkeit eines Unfallgeschehens zu überprüfen. Dabei ist insbesondere auch die Plausibilität der Fahrzeugbeschädigungen an beiden Fahrzeugen dahingehend zu überprüfen, ob die geltend gemachten Beschädigungen an einem Fahrzeug auch tatsächlich dem Unfallgeschehen zugeordnet werden können bzw. ob Vorschädigungen gegeben waren.