Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachung

Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachung

Nicht selten kommt es vor, dass ein Fahrzeugführer in eine Geschwindigkeitsüberwachung gerät und hierbei ein entsprechendes Beweisfoto durch die Messanlage bei Überschreitung der eingestellten Grenzgeschwindigkeit gefertigt wird. Oftmals wird durch die betroffenen Fahrzeugführer die Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsmessung beanstandet bzw. bestritten.


Im Rahmen von Bußgeldverfahren werden von unserem Büro Gutachten zur Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung und der ordnungsgemäßen Funktion der Messanlage erstellt.

Obwohl die Messsicherheit in den letzten Jahren zugenommen hat, gibt es unterschiedliche Fehlerquellen (nicht zuletzt in der Bedienung des Messgerätes durch die Messbeamten), die ggfs. aufzudecken und zu überprüfen sind.


In diesem Zusammenhang wird das Praxiswissen um diese Problematik in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätssicherung der Verkehrsmesstechnik gebündelt und vervollkommnet.


Auch werden in Zusammenarbeit mit anderen Ingenieurbüros, welche ebenfalls auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik tätig sind, praktische Versuche zur Überprüfung der Messsicherheit von Messgeräten (unabhängig vom Messgeräte-Hersteller sowie der Zulassungsbehörde (PTB)) durchgeführt. Hierzu möchten wir auch auf die Veröffentlichungen auf der Plattform des Institutes für Qualitätssicherung der Verkehrsmesstechnik verweisen.


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